Internationale Abkommen und Verträge sind ein wichtiges Instrument zum Schutz der Menschenrechte, zu denen sich die Staaten durch Ratifikation bekannt haben. Das Bekenntnis zu den Menschenrechten sollte auf Dauer ausgelegt sein und nicht der Tagespolitik unterworfen werden.
Guyana, Jamaika und Trinidad & Tobago haben sich durch Ratifizierung des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte (IPBPR) zu den darin verankerten Menschenrechten bekannt. Durch Unterzeichnung des 1. Fakultativprotokolles wurde den Bürgerinnen und Bürgern die Einklagbarkeit dieser Rechte gewährt.
Im Laufe der Jahre ist der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in vielen Fällen auf Menschenrechtsverletzungen gestoßen, die durch den IPBPR geschützt sind und hat Entschädigungen, Umwandlungen oder Entlassungen empfohlen.
1997 zogen sich Jamaika und Trinidad & Tobago vom 1.Fakultativprotokoll des IPBPR zurück, Guyana vollzog den Austritt ein Jahr später. 1998 respektive 1999 wurde der Schritt rechtskräftig. Wenig später traten Guyana und Trinidad & Tobago mit Einschränkungen wieder bei, am 27.März 2000 trat Trinidad & Tobago erneut zurück.
Wir fordern die sofortige und uneingeschränkte
Rückkehr zu allen Menschenrechtsverträgen und verurteilen die
Politik, sich von internationalen Schutzmechanismen zurückzuziehen,
um Menschenrechtsverletzungen wie der Todesstrafe Vorschub zu leisten.