| Staatsoberhaupt | Königin Elizabeth II., vertreten durch Sir Daniel Williams |
| Regierungschef | Keith Mitchell |
| Todesstrafe: | in der Praxis abgeschafft |
| Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: | nicht ratifiziert |
Im Juni legte die Wahrheits- und Versöhnungskommission dem Parlament ihren Abschlussbericht vor. Dem Vernehmen nach rief die Kommission dazu auf, den »17 von Grenada« Zugang zu den ordentlichen Gerichten zu ermöglichen, »vor denen ein fairer Prozess gewährleistet ist«. Die 17 waren 1986 nach unfairen Gerichtsverfahren des Mordes an Premierminister Maurice Bishop sowie an anderen Personen im Jahr 1983 für schuldig befunden worden. Während ihres Gerichtsverfahrens hatten die Angeklagten erklärt, dass einige der als Beweis gegen sie verwendeten Aussagen unter Folterungen zustande gekommen seien. Außerdem bestanden erhebliche Zweifel an der Unparteilichkeit der seinerzeit an dem Verfahren beteiligten Justizbeamten und Geschworenen. Die Wahrheitskommission rief ferner dazu auf, die Leichen derjenigen Personen ausfindig zu machen, die im Zuge des Putsches und der US-Invasion ums Leben gekommen waren. Bis zum Ende des Berichtszeitraums hatte die Regierung noch keinerlei Schritte unternommen, die Empfehlungen der Kommission umzusetzen.
Im Dezember wurden mit Andy Mitchell, Vincent Joseph und Cosmos Richardson drei der »17 von Grenada« nach 20 Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen, nachdem ihre Freiheitsstrafen wegen guter Führung herabgesetzt worden waren. Ein vierter Gefangener, Phyllis Coard, hatte bereits im Jahr 2000 aus gesundheitlichen Gründen seine Freiheit zurückerhalten.
Im Dezember wurde vor dem Rechtsausschuss des Kronrats in Großbritannien, dem höchsten Berufungsgericht von Grenada, ein verfassungsrechtlicher Antrag verhandelt, den die 13 noch inhaftierten Angehörigen der »17 von Grenada« eingereicht hatten. In dem Antrag fochten sie die Verfassungsmäßigkeit und Fairness ihres Prozesses an. Mit einem Urteil wurde Anfang 2007 gerechnet.