| Public | AI Index: AMR 49/002/2009 31. Juli 2009 |
| ua 196-1/09 | |
| Trindad und Tobago |
Ronald Tiwarie wurde am 28. Juli 2009 vor einen Begnadigungsausschuss (Advisory Committee on Power of Pardon) gebracht. Der Ausschuss vertagte jedoch die Anhörung auf unbestimmte Zeit. Einen Tag darauf verschob auch das Strafgericht (High Court) seine Anhörung auf den 29. September 2009, ohne jedoch eine Entscheidung hinsichtlich der von Ronald Tiwaries AnwältInnen eingereichten Verfassungsklage vom 16. Juli zu treffen.
Aufgrund der Vertagung der Anhörung durch das Strafgericht erster Instanz droht Ronald Tiwarie immer noch die Hinrichtung. Der Begnadigungsausschuss könnte vom Minister für nationale Sicherheit erneut einberufen werden und eine Hinrichtungsempfehlung aussprechen, die innerhalb von 72 Stunden vollstreckt werden könnte. Erst am 4. August ist er außer Gefahr, da dann die Fünfjahres-Frist in der Todeszelle abläuft. 1993 beschloss der Rechtsausschuss des Kronrats in London (Judicial Committee of the Privy Council), dass eine Wartezeit von mehr als fünf Jahren bis zur Vollstreckung eines Todesurteils grausam und unmenschlich sei. Dieser Regelung zufolge wird das Todesurteil nach einer Wartezeit von mehr als fünf Jahren in den englischsprachigen Nationen der Karibik, deren höchste Berufungsinstanz der Rechtsausschuss des Kronrats in London ist, in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt.
Ronald Tiwarie wurde am 4. August 2004 wegen Mordes an seiner Schwägerin, die am 8. März 2001 getötet worden war, zum Tode verurteilt.
Seit 1999 sind in Trinidad und Tobago keine Hinrichtungen mehr vollstreckt worden. Weltweit zeichnet sich ein Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ab: Mittlerweile haben 139 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft, und im Jahr 2008 wurden in nur 25 Nationen Hinrichtungen vollzogen. Trinidad und Tobago jedoch stimmte zusammen mit elf weiteren englischsprachigen Ländern der Karibik am 18. Dezember 2008 gegen die Resolution 63/168 der UN-Generalversammlung, die ein weltweites Hinrichtungsmoratorium fordert. Von den Ländern, die gegen dieses Moratorium stimmten, waren fast ein Viertel Nationen der englischsprachigen Karibik. Die im Dezember 2008 auf der Inselgruppe St. Kitts und Nevis vollzogene Hinrichtung von Charles Elroy Laplace war die erste in der englischsprachigen Karibik seit dem Jahr 2000. Seine Hinrichtung löste die Besorgnis aus, dass andere karibische Länder ebenso vorgehen könnten, da die Regierungen der Region durch die steigende Kriminalität einem zunehmenden Druck ausgesetzt sind. Im Mai 2007 ließ der Premierminister von Trinidad und Tobago öffentlich verlauten, dass er die Todesstrafe durch Erhängen wieder aufnehmen wolle, da sie "eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen die Kriminalität darstellt". Im Juni 2009 machte er die vom Rechtsausschuss des Kronrats in London auferlegten Beschränkungen für die Verzögerung bei der Vollstreckung von Todesurteilen verantwortlich.
Die Anzahl der Gewaltverbrechen ist in Trinidad und Tobago sehr hoch. So wurden im vergangenen Jahr 545 Tötungsdelikte registriert, was einer Zunahme von 39 Prozent gegenüber 2007 entspricht. Wissenschaftliche Studien belegen immer wieder, dass die Todesstrafe keine abschreckendere Wirkung erzielt als andere Strafen. Bei den letzten Untersuchungen über eine Verbindung zwischen der Todesstrafe und der Anzahl von Tötungsdelikten, die im Auftrag der Vereinten Nationen 1988, 1996 und zuletzt 2002 durchgeführt wurden, kam man zu dem Ergebnis, dass es "keine wissenschaftlichen Beweise dafür gibt, dass die Todesstrafe in höherem Maße abschreckt als eine lebenslange Freiheitsstrafe".
Amnesty International ist unter allen Umständen gegen die Todesstrafe, da sie eine Verletzung des Rechts auf Leben und die grausamste und unmenschlichste Form der Strafe darstellt. Amnesty International erkennt zwar die Pflicht der Regierung an, die Kriminalität einzudämmen, vertritt aber die Ansicht, dass die Todesstrafe von Grund auf unwirksam und willkürlich ist und dass sie nicht vor kriminellem Verhalten abschreckt. Die Anwendung der Todesstrafe führt zwangsläufig zu Widersprüchlichkeiten und Irrtümern, zu unvermeidlichen Fehlern, die durch Diskriminierung noch verschlimmert werden, zu Fehlern im strafrechtlichen Prozess und unangemessener rechtlicher Vertretung. Zudem trägt die Todesstrafe zu einer Verrohung der am Hinrichtungsvorgang Beteiligten und der Gesellschaft bei. Amnesty International geht davon aus, dass die hohe Kriminalitätsrate, die viele der karibischen Staaten verzeichnen, nur durch dringende Reformen im Polizei- und Justizwesen und nicht durch die Todesstrafe reduziert werden kann.
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