| Public | AI Index: AMR 49/003/2009 5. August 2009 |
| ua 196-2/09 | |
| Trindad und Tobago |
Seit dem Beschluss des Rechtsausschusses des Kronrats in London (Judicial Committee of the Privy Council) von 1993, demzufolge eine Wartezeit von mehr als fünf Jahren bis zur Vollstreckung eines Todesurteils grausam und unmenschlich ist, wurde niemand mehr in Trinidad und Tobago hingerichtet, der diese Wartezeit überschritten hatte. Die Frist von Ronald Tiwarie verstrich am 4. August 2009, ihm droht jedoch weiterhin die Hinrichtung, solange seine Todesstrafe nicht durch das Strafgericht erster Instanz (High Court) umgewandelt wird oder der Präsident ihn begnadigt.
Eine Anhörung vor dem Strafgericht der ersten Instanz ist für den 29. September 2009 angesetzt, bei der Ronald Tiwaries Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt werden könnte. Auch der Präsident könnte ihn begnadigen, indem er die Todesstrafe umwandelt.
Seit 1999 sind in Trinidad und Tobago keine Hinrichtungen mehr vollstreckt worden. Weltweit zeichnet sich ein Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ab: Mittlerweile haben 139 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft, und im Jahr 2008 wurden in nur 25 Nationen Hinrichtungen vollzogen. Trinidad und Tobago jedoch stimmte zusammen mit elf weiteren englischsprachigen Ländern der Karibik am 18. Dezember 2008 gegen die Resolution 63/168 der UN-Generalversammlung, die ein weltweites Hinrichtungsmoratorium fordert. Von den Ländern, die gegen dieses Moratorium stimmten, waren fast ein Viertel Nationen der englischsprachigen Karibik.
Die im Dezember 2008 auf der Inselgruppe St. Kitts und Nevis vollzogene Hinrichtung von Charles Elroy Laplace war die erste in der englischsprachigen Karibik seit dem Jahr 2000. Seine Hinrichtung löste die Besorgnis aus, dass andere karibische Länder ebenso vorgehen könnten, da die Regierungen der Region durch die steigende Kriminalität einem zunehmenden Druck ausgesetzt sind. Im Mai 2007 ließ der Premierminister von Trinidad und Tobago öffentlich verlauten, dass er die Todesstrafe durch Erhängen wieder aufnehmen wolle, da sie "eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen die Kriminalität darstellt". Im Juni 2009 machte er die vom Rechtsausschuss des Kronrats in London auferlegten Beschränkungen für die Verzögerung bei der Vollstreckung von Todesurteilen verantwortlich.
Die Anzahl der Gewaltverbrechen ist in Trinidad und Tobago sehr hoch. So wurden im vergangenen Jahr 545 Tötungsdelikte registriert, was einer Zunahme von 39 Prozent gegenüber 2007 entspricht. Wissenschaftliche Studien belegen immer wieder, dass die Todesstrafe keine abschreckendere Wirkung erzielt als andere Strafen. Bei den letzten Untersuchungen über eine Verbindung zwischen der Todesstrafe und der Anzahl von Tötungsdelikten, die im Auftrag der Vereinten Nationen 1988, 1996 und zuletzt 2002 durchgeführt wurden, kam man zu dem Ergebnis, dass es "keine wissenschaftlichen Beweise dafür gibt, dass die Todesstrafe in höherem Maße abschreckt als eine lebenslange Freiheitsstrafe".
Amnesty International ist unter allen Umständen gegen die Todesstrafe, da sie eine Verletzung des Rechts auf Leben und die grausamste und unmenschlichste Form der Strafe darstellt. Amnesty International erkennt zwar die Pflicht der Regierung an, die Kriminalität einzudämmen, vertritt aber die Ansicht, dass die Todesstrafe von Grund auf unwirksam und willkürlich ist und dass sie nicht vor kriminellem Verhalten abschreckt. Die Anwendung der Todesstrafe führt zwangsläufig zu Widersprüchlichkeiten und Irrtümern, zu unvermeidlichen Fehlern, die durch Diskriminierung noch verschlimmert werden, zu Fehlern im strafrechtlichen Prozess und unangemessener rechtlicher Vertretung. Zudem trägt die Todesstrafe zu einer Verrohung der am Hinrichtungsvorgang Beteiligten und der Gesellschaft bei. Amnesty International geht davon aus, dass die hohe Kriminalitätsrate, die viele der karibischen Staaten verzeichnen, nur durch dringende Reformen im Polizei- und Justizwesen und nicht durch die Todesstrafe reduziert werden kann.
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