| Public | AI Index: AMR 57/001/2008 7. Feburar 2008 |
| ua 34/08 | Sorge um Sicherheit |
| ST. VINCENT UND DIE GRENADINEN | Nicole Sylvester (f), Vorsitzende der Menschenrechsorganisation „St. Vincent and the Grenadines Human Rights Association” (SVGHRA) Kay Bacchus-Browne (f),Mitglied bei der SVGHRA weitere Mitglieder der SVGHRA |
Nicole Sylvester, die Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation von St. Vincent und den Grenadinen (SVGHRA), ist offenbar im Zusammenhang mit der Arbeit der SVGHRA für das mutmaßliche Opfer eines vielbeachteten Vergewaltigungsfalls bedroht und eingeschüchtert worden. Außerdem soll eine ihrer Kolleginnen im Auto verfolgt worden sein.
Am Abend des 25. Januar 2008 erhielt Nicole Sylvester zuhause einen anonymen Anruf. Eine männliche Stimme warnte sie: „Sie sollten den Fall, an dem Sie gerade arbeiten, lieber fallen lassen. Denken Sie daran, Sie haben Familie.” Am Abend des 2. Februar 2008 fuhr sie zu einem Treffen der Gaststättenvereinigung von St. Vincent und den Grenadinen, deren Vorsitzende sie ist, als sie von einem weißen Jeep des Typs, den die Sondereinheit der Polizei benutzt, verfolgt wurde. Am 4. Februar 2008 näherte sich ihr ein Polizeibeamter in der Nähe ihres Büros, der ihr riet: „Seien Sie vorsichtig, sie werden verfolgt.” Kay Bacchus-Browne, Anwältin und Mitglied der SVGHRA, wurde ebenfalls am Morgen des 4. Februar von einem weißen Jeep verfolgt, als sie zu einem Treffen fuhr.
Nicole Sylvester und andere Anwältinnen und Anwälte der SVGHRA vertreten eine Polizeibeamtin, die vom Premierminister von St. Vincent und den Grenadinen am 3. Januar 2008 vergewaltigt worden sein soll. Die Polizei soll sich geweigert haben, ihre Anzeige aufzunehmen und riet ihr, das Land für eine Weile zu verlassen. Ihre Anwältinnen reichten am 31. Januar 2008 zwei Klagen bei Gericht ein (wegen sexueller Belästigung und gesetzwidrigen Geschlechtsverkehrs ohne Einvernehmen). Der Leiter der Staatsanwaltschaft stoppte die Untersuchung der Klagen, wozu er laut der Verfassung des Landes befugt ist. Er behauptete, es gäbe nicht genug Beweise, um mit den Klagen vor Gericht zu gehen. Doch die Anwältinnen der Frau erklärten, die Polizei habe kein Interesse an einer Untersuchung gezeigt.